Sie beauftragen Handwerker?
Dann gilt § 48b EStG auch für Sie.
Viele Immobilienverwalter wissen es nicht: Sobald Sie einen Handwerker oder Bauunternehmer für Renovierungen oder Instandhaltung beauftragen, müssen Sie dessen Freistellungsbescheinigung prüfen. Fehlt sie oder ist sie abgelaufen, müssen Sie 15% der Rechnung einbehalten. freicheck übernimmt diese Prüfung für Sie.
Kurz erklärt: Was ist § 48b EStG?
Die Regel in einem Satz:
Wenn Sie als Auftraggeber Bauleistungen einkaufen und der Auftragnehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegt, müssen Sie 15% seiner Rechnung einbehalten und direkt ans Finanzamt abführen.
Gilt auch für WEG-Verwalter und Mietverwalter
Gilt für Renovierungen, Instandhaltung, Neubauten
Gilt auch wenn Sie es nicht wussten
freicheck macht § 48b EStG zur Routine
Handwerker einmalig anlegen
Tragen Sie Ihre regelmäßigen Handwerker einmalig ein. freicheck überwacht deren Bescheinigungen ab sofort automatisch – für alle zukünftigen Aufträge.
Warnung bevor Sie die Rechnung bezahlen
freicheck warnt Sie rechtzeitig wenn eine Bescheinigung abläuft – nicht erst wenn der Handwerker schon eine neue Rechnung schickt.
Nachweis für Eigentümerversammlung und Beirat
Bei der WEG-Jahresabrechnung oder bei Nachfragen von Eigentümern haben Sie alle Nachweise sofort abrufbar – digital, sauber, vollständig.
DSGVO-konform · Hosting in Deutschland
Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet. Keine Weitergabe, keine Cloud in den USA.
Wie viele Handwerker beauftragen Sie im Jahr?
Schon ab einem regelmäßigen Handwerker lohnt sich freicheck – und die ersten 5 Bescheinigungen sind für immer kostenlos.
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