Schützen Sie Ihre Baugewerbe-Mandanten
vor der Bauabzugsteuer-Falle.
§ 48b EStG ist in vielen Kanzleien ein wiederkehrendes Thema: Mandanten die 15% einbehalten müssen weil ein Subunternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung hatte. freicheck verhindert das – automatisch. Und Sie können es direkt empfehlen.
Was § 48b EStG für Ihre Kanzlei bedeutet
Haftungsrisiko für den Mandanten
Versäumt Ihr Mandant den Einbehalt weil die Freistellungsbescheinigung abgelaufen ist, haftet er persönlich für die nicht abgeführte Bauabzugsteuer – inklusive Zinsen und möglicher Säumniszuschläge.
Betriebsprüfungen werden aufwändiger
Ohne lückenlosen Nachweis aller geprüften Bescheinigungen der letzten 3 Jahre wird eine Betriebsprüfung zum Zeitfresser – für den Mandanten und für Ihre Kanzlei.
Rückfragen kosten Kanzlei-Zeit
Viele Baugewerbe-Mandanten wissen nicht genau wie sie § 48b EStG korrekt umsetzen sollen. Die Rückfragen landen bei Ihnen. freicheck löst das Problem an der Wurzel.
Empfehlen Sie freicheck – und profitieren Sie
Weiterempfehlung
Für Einzelkanzleien
Empfehlen Sie freicheck Ihren Mandanten über Ihren persönlichen Empfehlungslink. Sie erhalten eine Provision solange der Mandant Kunde bleibt.
Provision auf AnfrageReseller Partner
Für mittelgroße Kanzleien
Bieten Sie freicheck als Teil Ihres Beratungsangebots an. Inklusive Co-Branding und direkter Abrechnung über Ihre Kanzlei.
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Für große Kanzleien
Eigene Domain, eigenes Branding, API-Integration in Ihre bestehende Kanzlei-Software. Individuelle Konditionen.
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