Rechner · Bauabzugsteuer · § 48b EStG

Bauabzugsteuer berechnen –
so viel musst du einbehalten.

Die 15% Bauabzugsteuer werden immer vom Nettobetrag berechnet – nicht vom Brutto. Das klingt simpel, führt aber regelmäßig zu Fehlern. Hier kannst du es korrekt berechnen.

Bauabzugsteuer-Rechner

Wie wird die Bauabzugsteuer korrekt berechnet?

Die gesetzliche Grundlage (§ 48 EStG) ist eindeutig: Die 15% Bauabzugsteuer werden auf den Nettobetrag der Bauleistung berechnet. Der einbehaltene Betrag wird dann vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen – das ist der Betrag der tatsächlich an den Subunternehmer ausgezahlt wird.

Netto: 100.000 €

MwSt. (19%): 19.000 €

Brutto: 119.000 €

Bauabzugsteuer (15% von 100.000 €): 15.000 €

Auszahlung: 104.000 €

Abführung ans Finanzamt: 15.000 €

Der häufigste Rechenfehler

Viele Auftraggeber berechnen die 15% fälschlicherweise vom Bruttobetrag. Das klingt marginal, macht aber einen erheblichen Unterschied:

15% von 119.000 € (Brutto) = 17.850 € ✗

15% von 100.000 € (Netto)  = 15.000 € ✓

Differenz: 2.850 € – zu viel einbehalten.

Das kann zu Streitigkeiten mit dem Subunternehmer und zu Rückforderungen führen.

Wann muss die Bauabzugsteuer nicht einbehalten werden?

Der Einbehalt entfällt wenn:

  1. 1. Der Subunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt
  2. 2. Das Auftragsvolumen mit diesem Subunternehmer im Kalenderjahr unter 5.000 € bleibt (Freigrenze)
  3. 3. Bei bestimmten Ausnahmen wie reine Lieferungen ohne Bauleistungsanteil

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