Bauabzugsteuer berechnen –
so viel musst du einbehalten.
Die 15% Bauabzugsteuer werden immer vom Nettobetrag berechnet – nicht vom Brutto. Das klingt simpel, führt aber regelmäßig zu Fehlern. Hier kannst du es korrekt berechnen.
Bauabzugsteuer-Rechner
Wie wird die Bauabzugsteuer korrekt berechnet?
Die gesetzliche Grundlage (§ 48 EStG) ist eindeutig: Die 15% Bauabzugsteuer werden auf den Nettobetrag der Bauleistung berechnet. Der einbehaltene Betrag wird dann vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen – das ist der Betrag der tatsächlich an den Subunternehmer ausgezahlt wird.
Netto: 100.000 €
MwSt. (19%): 19.000 €
Brutto: 119.000 €
Bauabzugsteuer (15% von 100.000 €): 15.000 €
Auszahlung: 104.000 €
Abführung ans Finanzamt: 15.000 €
Der häufigste Rechenfehler
Viele Auftraggeber berechnen die 15% fälschlicherweise vom Bruttobetrag. Das klingt marginal, macht aber einen erheblichen Unterschied:
15% von 119.000 € (Brutto) = 17.850 € ✗
15% von 100.000 € (Netto) = 15.000 € ✓
Differenz: 2.850 € – zu viel einbehalten.
Das kann zu Streitigkeiten mit dem Subunternehmer und zu Rückforderungen führen.
Wann muss die Bauabzugsteuer nicht einbehalten werden?
Der Einbehalt entfällt wenn:
- 1. Der Subunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt
- 2. Das Auftragsvolumen mit diesem Subunternehmer im Kalenderjahr unter 5.000 € bleibt (Freigrenze)
- 3. Bei bestimmten Ausnahmen wie reine Lieferungen ohne Bauleistungsanteil
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