Ratgeber · Antrag · ELSTER · Finanzamt

Freistellungsbescheinigung beantragen –
so geht es Schritt für Schritt.

Seit August 2025 gibt es keine Sofortausstellung mehr beim Finanzamt. Die Bearbeitungszeit beträgt jetzt bis zu 10 Wochen. Wer zu spät beantragt, steht ohne gültige Bescheinigung da.

Wichtig: Beantrage die Verlängerung mindestens 90 Tage vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung.

Dein Fortschritt

  1. 01

    Unterlagen vorbereiten

    Steuernummer, Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid, Personalausweis

  2. 02

    Antrag ausfüllen

  3. 03

    Antrag einreichen

  4. 04

    Auf Bescheid warten

  5. 05

    Bescheinigung in freicheck hochladen

Weg 1: Antrag über ELSTER (empfohlen)

ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Ein Antrag über ELSTER ist in der Regel schneller bearbeitet als ein postalischer Antrag.

  1. 1. Melde dich bei elster.de an (oder registriere dich)
  2. 2. Gehe zu Formulare & Leistungen → Alle Formulare → Anträge und Leistungen → Sonstige Nachricht
  3. 3. Formuliere deinen Antrag formlos: „Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Meine Steuernummer: [Nummer]. Gewünschter Gültigkeitszeitraum: 3 Jahre."
  4. 4. Lade Gewerbeanmeldung und letzten Steuerbescheid als Anhang hoch
  5. 5. Absenden – du erhältst eine Eingangsbestätigung

Weg 2: Antrag per Post

Du kannst den Antrag auch formlos per Brief an dein zuständiges Finanzamt schicken. Zuständig ist das Finanzamt an deinem Betriebssitz.

An das Finanzamt [Ort]
Steuernummer: [Deine Steuernummer]

Betreff: Antrag auf Freistellungsbescheinigung
         nach § 48b EStG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
für mein Unternehmen [Firmenname].

Ich bitte um Ausstellung für einen Zeitraum
von 3 Jahren.

Anbei: Kopie der Gewerbeanmeldung,
letzter Steuerbescheid.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Adresse, Datum]

Diesen Text kannst du direkt kopieren und anpassen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Seit der Gesetzesänderung im August 2025 dauert die Bearbeitung beim Finanzamt deutlich länger als früher. Früher war eine Sofortausstellung am Schalter möglich. Heute erfolgt die Zustellung ausschließlich per Post oder elektronisch – mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 10 Wochen.

Vor August 2025

Sofortausstellung am Finanzamt-Schalter möglich. Bearbeitungszeit: 1–2 Werktage.

Ab August 2025 – Gesetzesänderung

Keine Sofortausstellung mehr. Zustellung nur noch per Post oder elektronisch.

Heute

Bearbeitungszeit: 4 bis 10 Wochen. Frühzeitig beantragen – mindestens 90 Tage vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung.

Nie wieder eine Frist verpassen

freicheck erinnert dich automatisch 90, 30 und 14 Tage vor Ablauf.

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